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Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ( Angebot – Verkäufer und Annahme – Käufer ) mit einem bestimmten Preis für eine bestimmte Leistung / Ware einverstanden sind. Haben beide diesem Vertrag zugestimmt so ist dieser bindend. Daher sollten Sie sich zuerst im klaren sein, ob alle wichtigen Punkte in einem Vertrag vorhanden sind.
Diese Bindung kann allerdings für nichtig erklärt werden, wenn der Vertrag gegen bestimmte Punkte verstößt. Das heißt die Ware wird zurück gegeben sowie das Geld. Beide Parteien bekommen also die ursprüngliche Abgabe zurück.
Gründe für einen ungültigen ( nichtigen ) Kaufvertrag:

  • Unzurechnungsfähigkeit ( Beispiel: Sie standen zu der Zeit des Abschlusses unter Drogen )
  • Geschäftsunfähigkeit ( Beispiel: Das Alter von 18 Jahren wurde noch nicht erreicht )
  • Wucher ( Eine Wohnung wird überteuert angeboten, doch der Käufer muss diese mieten, da es kein anderes Angebot gibt )
  • Schein / Scherz ( Beispiel: Sie bestellen auf einem Volksfest 1.000.000 Bier )
  • Verstoß gegen gute Sitten ( Beispiel: Menschenhandel )
  • Formfehler ( Beispiel: Sie setzen statt einem Koma einen „Tausenderpunk“ – 10,00 / 1.000 )
  • Die Gebrauchsanweisung eines Gerätes liegt nicht in der deutschen Sprache vor

Ein Kaufvertrag legt zwischen zwei Parteien fest, welche Ware zu welchem Zeitpunkt geliefert wird und was die Gegenleistung ist. Die Äußere Form ist bei Privatpersonen nicht ausschlaggebend. Es gibt auch keine allgemein gültige Form, doch es gibt einige Punkte, welche Sie erwähnen sollten. Diese Informationen, welche Sie hier erhalten sind natürlich nicht zu 100% juristisch “Wasserfest”, es ist aber eine kleine Hilfe für Sie, wenn Sie z.B. einen Mietvertrag oder einen Vertrag über Kauf anlegen möchten. Die Abmachungen sind natürlich auch mündlich verbindend, dies müssen Sie aber beweisen können ( Zeugen ). Der Gang vor Gericht kann anstrengend sein, daher ist die schriftliche Form sinnvoller.
Die aufgezählten Punkte sollten auf jeden Fall in jedem Kaufvertrag enthalten sein, dazu zählt auch ein Mietvertrag, ein Leasingvertrag oder ähnliches. Diese Punkte ersparen Ihnen die gröbsten Fehler die es gibt.

Inhalt eines Kaufvertrag:

  • Abschlussdatum ( Datum an dem der Vertrag zustande gekommen ist )
  • Kaufgegenstand ( Genau Beschreibung des Artikels, damit klar ist, was gekauft / verkauft wird, dazu gehört auch Zubehör, bei einer Miete wäre dies z.B. ein Parkplatz, Keller, … )
    • Preis ( mit Mehrwertsteuer )
    • Zahlungsweise ( Bar, Rate, Überweisung, ..)
    • Zahlungstermin
    • Skonto / Rabat
    • Versandkosten
  • Adresse ( Käufer / Verkäufer )
  • Garantie
  • Liefertermin ( Leasingvertrag besonders wichtig )

Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag unter umständen So noch nicht sicher für Sie sein kann. Dieser Beitrag soll nur eine kleine Hilfe darstellen.