Kaufvertrag – Informationen

Ein Kaufvertrag legt zwischen zwei Parteien fest, welche Ware zu welchem Zeitpunkt geliefert wird und was die Gegenleistung ist. Die Äußere Form ist bei Privatpersonen nicht ausschlaggebend. Es gibt auch keine allgemein gültige Form, doch es gibt einige Punkte, welche Sie erwähnen sollten. Diese Informationen, welche Sie hier erhalten sind natürlich nicht zu 100% juristisch “Wasserfest”, es ist aber eine kleine Hilfe für Sie, wenn Sie z.B. einen Mietvertrag oder einen Vertrag über Kauf anlegen möchten. Die Abmachungen sind natürlich auch mündlich verbindend, dies müssen Sie aber beweisen können ( Zeugen ). Der Gang vor Gericht kann anstrengend sein, daher ist die schriftliche Form sinnvoller.
Die aufgezählten Punkte sollten auf jeden Fall in jedem Kaufvertrag enthalten sein, dazu zählt auch ein Mietvertrag, ein Leasingvertrag oder ähnliches. Diese Punkte ersparen Ihnen die gröbsten Fehler die es gibt.

Inhalt eines Kaufvertrag:

  • Abschlussdatum ( Datum an dem der Vertrag zustande gekommen ist )
  • Kaufgegenstand ( Genau Beschreibung des Artikels, damit klar ist, was gekauft / verkauft wird, dazu gehört auch Zubehör, bei einer Miete wäre dies z.B. ein Parkplatz, Keller, … )
    • Preis ( mit Mehrwertsteuer )
    • Zahlungsweise ( Bar, Rate, Überweisung, ..)
    • Zahlungstermin
    • Skonto / Rabat
    • Versandkosten
  • Adresse ( Käufer / Verkäufer )
  • Garantie
  • Liefertermin ( Leasingvertrag besonders wichtig )

Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag unter umständen So noch nicht sicher für Sie sein kann. Dieser Beitrag soll nur eine kleine Hilfe darstellen.